Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen der ANT Media (nachfolgend „Auftragnehmer“) gelten für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen des Auftragnehmers. Sie gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen unsere Leistung erbringen.

AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir hätten der Geltung dieser AGB ausdrücklich zugestimmt.

Die Angestellten der ANT Media sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrags einschließlich dieser Vertragsbedingungen hinausgehen. Derartige Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der Geschäftsführung.

2. Vertragsschluss, Aufwandspauschale

Angebote der ANT Media sind freibleibend und unverbindlich.

Der Auftrag gilt als erteilt, wenn der Auftraggeber mit ausdrücklichem Bezug auf das Angebot dieses schriftlich oder in Textform annimmt und der Auftragnehmer binnen einer Woche ab Zugang der Annahme schriftlich oder in Textform den Vertragsschluss bestätigt.

Im Falle der Nichterfüllung eines Vertrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann die ANT MediaH den tatsächlich entstandenen Aufwand berechnen, mindestens jedoch 25% des Auftragswerts, es sei denn, der Auftraggeber weist nach, dass ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

3. Vertragsabwicklung/Projektplan

Soweit nicht anderes vereinbart, erarbeitet die ANT Media bis vier Wochen nach Vertragsschluss einen Projektplan, aus dem der strukturelle Aufbau sowie die graphisch-visuelle Gestaltung und Operationalisierung nach dem Anforderungsprofil des Auftraggebers sowie dessen Mitwirkungspflichten ersichtlich sind.

Der Auftraggeber wird den Projektplan innerhalb von drei Wochen bestätigen oder Änderungswünsche mitteilen. Die ANT Media hat das Recht der Kündigung, wenn sechs Wochen nach Vorlage ihres Projektplans eine bestätigte Fassung nicht erreicht worden ist.

[ggf.: In dem bestätigten Projektplan enthaltene Fristen sind für beide Parteien verbindlich.]

4. Lieferbedingungen / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers / Erreichbarkeit

4.1 Erreichbarkeit

Im Falle einer Buchung von Projekten mit One Voice Projektmanagement beschränkt sich die Erreichbarkeit des zugehörigen Ansprechspartners auf Bürozeiten (Mo-Do 9-18h, Fr 9-16h inkl nach Möglichkeit mit Anspruch auf Rückmeldung am gleichen Tag innerhalb von 48h), in deren bzw dessen Urlaubs- oder Krankheitsfalle wird ein/e alternativer Ansprechpartner/in angeboten, deren bzw dessen Erreichbarkeit individuell vereinbart werden muss (d.h. Antworten nicht mehr unbedingt am gleichen Arbeitstag). Erreichbarkeiten orientieren sich dabei an den Arbeitsverträgen der One-Voice-Projektmanager (in der Regel Vollzeit / genannte Bürozeiten), Kunden werden hier bei Teilzeit-Situationen darauf hingewiesen.

4.2 Lieferbedingungen / Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

Die Einhaltung der vereinbarten Liefertermine setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Auftraggebers, insbesondere in Bezug auf die Beistellung von Text-, Ton-, Bild-, Videomaterial und sonstigen Inhalten (insgesamt „Materialien“) voraus. Verzögert sich die Übergabe, so verlängert sich der Ablieferungstermin der ANT Media um die Anzahl der Tage, um die der Ablieferungstermin der Materialien überschritten wird. Die ANT Media ist berechtigt, diese Tage der ergebnislosen Bereitstellung von Arbeitskräften (Anzahl der Stunden bzw. Tage, um die der Ablieferungstermin der Materialien überschritten wird) entsprechend der zu diesem Zeitpunkt gültigen Vereinbarung dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Die ANT Media hat im Falle des Verzugs des Auftraggebers das Recht, nach fristlosem Ablauf einer dem Auftraggeber schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist, den betreffenden Einzelvertrag fristlos zu kündigen. Die Geltendmachung eines hierdurch entstehenden Schadens der ANT MediaH bleibt ausdrücklich vorbehalten.

Der Auftraggeber ist für die Beschaffung der Rechte an den von ihm zu beschaffenden Text-, Schrift-, Ton-, Bild- und Videomaterial verantwortlich, soweit nicht schriftlich vereinbart ist, dass die ANT Media für einzelne Materialien die Rechte beschafft. Der Auftraggeber gestattet der ANT Media, alle für den Vertragsgegenstand zur Verfügung gestellten Auftraggeber-Materialien in dem zur Durchführung des Auftrags erforderlichen Umfang zu vervielfältigen und zu bearbeiten, insbesondere Maschinen lesbar zu erfassen, elektronisch zu speichern und zu digitalisieren. Der Auftraggeber versichert, die für die Zwecke dieses Vertrags erforderlichen Nutzungsrechte für die Auftraggeber-Materialien innezuhaben und zur Übertragung dieser Rechte befugt zu sein sowie, dass durch die vertragsgemäße Nutzung der Auftraggeber-Materialien keinerlei Rechte Dritter verletzt werden.

Dem Auftraggeber obliegt die alleinige Verantwortung dafür, dass in Bezug auf die von ihm beizustellenden Materialen und deren Verwendung Rechte Dritter nicht berührt oder verletzt werden. Wird der Auftragnehmer aufgrund der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten von Dritten in Anspruch genommen, so wird der Auftraggeber den Auftragnehmer von sämtlichen diesem hierdurch entstehenden Kosten freistellen.

Der Auftraggeber garantiert zudem, dass die zur Verfügung gestellten Auftraggeber-Materialien technisch mangelfrei, d.h. zu einer Verarbeitung in Datenverarbeitungsanlagen geeignet sind. Mehrkosten, die durch die Nachbearbeitung von technisch mangelhaften Materialen entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, falls er die Aufbereitung trotz Mehrkosten ausdrücklich wünscht und die ANT Media dazu bereit ist.

Die ANT Media kann Abnahmen von abgrenzbaren Teilleistungen und Zwischenergebnissen verlangen.

5. Höhe und Fälligkeit der Vergütung

Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich.

Hinzu kommt die jeweils geltende Umsatzsteuer. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, sind Zahlungen ab Rechnungsdatum innerhalb von zehn Tagen ohne jeden Abzug zu leisten. Für die Inanspruchnahme von Leistungen der ANT Media, die nicht Teil einer Angebotskalkulation sind, gilt die jeweils gültige Preisliste der ANT Media.

Bei Überschreitung des Zahlungsziels ist die ANT Media berechtigt, unbeschadet weitergehender Rechte, Zinsen in Höhe von 3% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.

Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Auftraggeber nur insoweit zu, als seine Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

Die ANT Media behält sich das Eigentum an den gelieferten Produkten bis zur vollständigen Tilgung der Vergütung und zur Erfüllung aller, auch künftiger (Saldo-)Forderungen, vor.

6. Haftung

Für durch den Auftragsnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen oder gesetzliche Vertreter verursachte Schäden gleich welcher Art haftet der Auftragnehmer, als welchem Rechtsgrund auch immer, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten, bei arglistig verschwiegenen Mängeln, im Rahmen einer Beschaffenheits- und/oder Haltbarkeitsgarantie, bei Mängeln, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- und Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird. Im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haftet der Auftragnehmer in jedem Fall nur für den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.

Der Auftraggeber kann vom Vertrag in Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, wenn der Auftragnehmer die zum Rücktritt berechtigende Pflichtverletzung zu vertreten hat.

7. Gewährleistung

Für Sach- und Rechtsmängel leistet der Auftragnehmer unter Ausschluss weiterer Ansprüche und vorbehaltlich der Regelungen in Ziffer 6 sowie in Ziffer 10 Gewähr nach den folgenden Bestimmungen.

Der Auftraggeber testet ein Werk nach Ablieferung unverzüglich und nimmt es innerhalb von fünf Tagen durch eine schriftliche Erklärung ab. Entspricht das abgelieferte Werk nicht den vereinbarten Anforderungen oder weist es sonstige Mängel auf, die die ANT Media zu vertreten hat, wird der Auftraggeber die ANT Media innerhalb von fünf Tagen schriftlich von dem Mangel unterrichten. Die ANT Media wird unverzüglich in angemessener Nachfrist die notwendigen Nachbesserungen durchführen bzw. den Mangel beseitigen.

Das Werk gilt als abgenommen, sofern die ANT Media innerhalb von fünf Tagen nach Ablieferung weder eine schriftliche Abnahmeerklärung noch eine schriftliche Mängelrüge erhalten hat.

Eine unerhebliche Minderung des Wertes und der Tauglichkeit bleibt außer Betracht. Sollte die vertragsgemäße Nutzung während der Gewährleistungszeit beeinträchtigt werden, so hat die ANT Media das Recht mehrmaliger Versuche zur Behebung des Mangels. Schlägt die Nachbesserung endgültig fehl, kann der Auftraggeber auch Minderung des Honorars verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, letzteres jedoch nur, wenn der Fehler die Nutzung des Werks oder eines wesentlichen Teils unmöglich macht oder so erheblich einschränkt, dass eine wirtschaftliche Verwertung scheitert.

Für die inhaltliche Richtigkeit der vom Auftraggeber gelieferten Materialien ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Eine Prüfungspflicht des Auftragnehmers hinsichtlich der beigestellten Materialien auf ihre Tauglichkeit zur Vertragserfüllung oder Verwendbarkeit besteht ausdrücklich nicht. Insoweit übernimmt die ANT Media keine Haftung.

Eine Gewährleistung für vom Auftraggeber geänderten Programmcode ist ausgeschlossen, soweit der Auftraggeber nicht nachweist, dass der Fehler auch bei unverändertem Programmcode aufgetreten wäre.

Eine Gewährleistung des Auftraggebers für Mängel an der dem Werk zugrundeliegenden Software Dritter, die im Einverständnis des Auftraggebers genutzt wird, ist ausgeschlossen.

8. Verjährung

Alle Ansprüche des Auftragnehmers, aus welchen Rechtsgründen auch immer, verjähren in 12 Monaten. Bei Ansprüchen aus vorsätzlichem oder arglistigem Verhalten sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder im Fall des Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB gelten die gesetzlichen Fristen.

9. Inhalt der Leistung bei Druckaufträgen

Die vertragliche Menge gilt bis zu einer Abweichung von 2% als erfüllt. Eine Abweichung von mehr als 2 bis 5% gilt als geringfügig. Sie berechtigt nur zur anteiligen Minderung des Preises, nicht zur Nachlieferung.

Die Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der Druckstücke liegt allein beim Auftraggeber.

10. Nutzungsrechte, Sach- und Rechtsmängel

Sofern an den Leistungen der ANT Media Urheberrechte oder sonstige gewerbliche Schutzrechte entstehen, räumt die ANT Media dem Auftraggeber die zeitlich unbegrenzte und auf den gesamten deutschen Sprachraum erstreckte Nutzung für sämtliche Zwecke der gewerblichen Kommunikation ein. Diese Rechte werden jeweils mit vollständiger Bezahlung der Vergütung vom Auftraggeber erworben.

Sofern Entwicklungsleistungen der ANT Media für weitere Länder adaptiert werden, erhält die ANT Media dafür ein gesondertes Honorar, das von Fall zu Fall im Voraus zu vereinbaren ist.

Zieht die ANT Media zur Vertragserfüllung Dritte heran, wird sie deren Nutzungsrechte erwerben und im gleichen Umfang an den Auftraggeber übertragen. Sofern nach der Auftragsbeschreibung der Erwerb von Kreativleistungen Dritter vorgesehen oder unumgänglich ist, wird die ANT Media die erforderlichen Rechte erwerben und die Lizenzgebühren als Fremdkosten belasten. Widerspricht der Auftraggeber dem Rechteerwerb, wird die ANT Media die Rechte nicht erwerben und den Auftraggeber darauf hinweisen, welcher Teil des Auftrags damit unausführbar geworden ist.

Arbeitsmittel (Datenträger, Entwurfsmaterialien, usw.) bleiben jeweils im Eigentum der ANT Media. Die ANT Media wird berechtigt, in üblicher Größe und Form einen Urhebernachweis anzubringen. Die ANT Media kann der Auftraggeber in ihrer Referenzliste aufnehmen.

11. Abwerbungsschutz

Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine derzeitigen Mitarbeiter oder eine sonst vertraglich verpflichtete Person der ANT Media mittelbar oder unmittelbar abzuwerben, sofern diese mit Leistungen gemäß Ziffer 1 dieser AGB betraut sind.

Diese Vereinbarung gilt ab Vertragsbeginn und endet ein Jahr nach Vertragsbeendigung.

Im Falle einer Zuwiderhandlung behält sich die ANT Media eine Vertragsstrafe in der Höhe von €40.000,00 je Einzelfall vor.

12. Geheimhaltung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für alle ihm im Laufe seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers und der Kunden des Auftraggebers Stillschweigen zu bewahren. Diese Stillschweigevereinbarung besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort und gilt ebenfalls für den Auftraggeber im Verhältnis zu ANT Media.

Unterlagen, die die ANT Media im Rahmen ihrer Leistungen vertraulich erhalten hat, sind von ihr sorgfältig und gegen die Einsichtnahme Dritter geschützt aufzubewahren. Gleiches gilt im Gegenzug für das Verhältnis des Auftraggebers zur ANT Media.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort für die Lieferung und Dienstleistung ist der Sitz der ANT Media, soweit im jeweiligen Auftrag nicht anders vereinbart. Für den Auftrag gilt ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss des UNKaufrechts sowie der Kollisionsnormen des deutschen Internationalen Privatrechts.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz der ANT Media.

14. Schlussbestimmungen

Sollten sich einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen als ungültig erweisen, so berührt das die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Anstelle der ungültigen Bestimmung gilt eine neue, dem verfolgtem rechtlichen und wirtschaftlichen Sinn und Zweck so nahe wie möglich kommende Bestimmung als vereinbart. Die Parteien werden diesbezüglich unverzüglich entsprechende Verhandlungen aufnehmen.